( Ein Artikel von Horst Gäck)
Im Zeitalter der Digitalisierung berechnen komplexe Computerprogramme die Struktur professioneller Lagereinrichtungen zur optimalen Ausnutzung der Lagerfläche.
Eines der effektivsten Mittel zur Materialeinsparung ist die Reduzierung der Bleckdicke, d.h. dünnwandige Bleche werden profiliert und erhalten somit die gleiche Steifigkeit und Festigkeit wie ein stärkeres Material ohne Profilierung hätte.
Bereits geringfügige Beschädigungen können aber die Tragfähigkeit der Regale stark beeinträchtigen.
Instabile oder beschädigte Regalsysteme stellen eine außerordentliche Gefahr für Menschen, sowie für die gelagerten Produkte dar.
Betriebssicherheitsverordnung
Nach allgemeiner Auffassung sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber, sowie für deren Nutzung durch die Beschäftigten.
§ 10 BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen.
Nach § 3 sind für Regale, Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln.
Umfang, sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen, werden in der neuen europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.
Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber und Betreiber
Der Arbeitgeber und Betreiber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lager-einrichtungen - d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale - systematisch und regelmäßig zu inspizieren.
Wenn vom Regalhersteller aufgrund der Kontruktion oder der Einsatzbedingungen keine verschäften Inspektionen gefordert werden, sind die Regelungen der Norm DIN EN 15635 einzuhalten.
* Sofortige Meldung bei Beobachtung eines Schadens an den Sicherheitsbeauftragten
* Regelmäßige Inspektionen
* Anfertigung eines schriftlichen Berichts mit Aufbewahrungspflicht
* Mindestens alle 12 Monate eine Inspektion durch eine fachkundige Person
* Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
* Einführung eines Schadenkontrollverfahrens
Welche Regale müssen regelmäßig geprüft werden?
* Fachbodenregale
* Palettenregale
* Kragarmregale
* Einfahrregale
* Durchfahrregale
* Durchlaufregale
* Mehrgeschosseinrichtungen
Ursachen vom Schäden
* falsche Staplerbedienung
* Änderung des ursprünglichen Fördermittels
* Änderung des Palettentyps
* beschädigte Paletten
* ausladende Last auf Palette
* zu geringe Freiräume
* zu geringe Gangbreite
* schlechte Beleuchtung
Wie oft müssen Regale inspiziert werden?
Laut BetrSichV müssen Regale mindestens alle 12 Monate von einer fachkundigen Person inspiziert werden.
Die Häufigkeit der Inspektionen hängt von mehreren, auf die betreffende Anlage bezogenen Faktoren ab und ist an den Betriebsbedingungen des Lagers angepasst vom Sicherheitsbeauftragten zu bestimmen.
Welche Prüfungen gibt es?
Man unterscheidet zwischen Sichtkontrollen und Regalinspektionen
Sichtkontrollen (nach Bedarf)
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Sichtkontrollen in regelmäßigen Abständen durchgerführt werden, die einer Risikoanalyse zugrundeliegen.
Ein formaler, schriftlicher Bericht (Sichtprotokoll) ist aufzuzeichen und aufzubewahren.
Regalinspektionen (alle 12 Monate)
Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb
Dabei wird eine Sichtkontrolle durchgeführt und inspiziert, ob die Schutzmaßnahmen, die Regalbauteile und die Belastung den Vorschriften entsprechen.
Die Inspektion wird anhand eines Standartisierten Inspektionsprotokolls systematisch durchgeführt.
Abschließend werden die Ergebnisse protokolliert.
Über das Ergebnis ist ein schriftlicher Bericht (Regalprüfung) mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu erstellen.
Sichtprotokoll und Prüfbericht sind an den Sicherheitsbeauftragten/Benutzer zu richten!
Was wird geprüft?
Man unterscheidet zwischen statischen und sicherheitstechnischen Aspekten
Statische Aspekte sind
* Beschädigungen von Stützen und Trägern
* Lotrechte der Regalstützen
* Zustand und Wirksamkeit sämtlicher Bauteile
* Risse an Schweißnähten
* Zustand des Gebäudebodens
* Lage der Lasten auf der Palette im Regal
Sicherheitstechnische Aspekte sind
* Belastungs- und Informationshinweise vorhanden
* Belastungs- und Informationshinweise aktuell
* Lagerplätze nicht überlastet
* Stabilität der Lasteinheiten
* Maße der Lasteinheiten
Welche Vorschriften sind zu beachten?
BGR 234
Betriebssicherheitsverordnung
DIN EN 15635
FAZIT:
Nicht jedes Regal, wo ein paar Ordner stehen, muss aufwendig und umfassend gerüft werden. Aber dort, wo große Lasten in Regalen stehen oder bei Hochregalen, ist die regelmäßige Prüfung für die Sicherheit aller Beteiligten dringend erforderlch.